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   BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16   

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https://dejure.org/2016,12858
BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16 (https://dejure.org/2016,12858)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2016 - 3 B 18.16 (https://dejure.org/2016,12858)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 (https://dejure.org/2016,12858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rehabilitierung wegen Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • rechtsportal.de

    VwRehaG § 1 Abs. 1 S. 3; VermG § 1 Abs. 8
    Rehabilitierung wegen Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08

    Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16
    Keineswegs ist dazu, wie die Beschwerde vermuten möchte, die Entscheidung des Senats zur Möglichkeit der moralischen Rehabilitierung einer Kreisverweisung gemäß § 1a VwRehaG (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - ZOV 2010, 36) geeignet.
  • BVerwG, 27.01.2014 - 3 B 24.13

    Berufliche Rehabilitierung von Schülern

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16
    Der Senat hat in einer Vielzahl von Entscheidungen bestätigt, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG jede verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ausgeschlossen ist, wenn sie wegen eines Eingriffs in Vermögenswerte begehrt wird, der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfolgt ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4.13 - ZOV 2014, 56 m.w.N. sowie Wysk, ZOV 2014, 126 ).
  • BVerwG, 20.01.2014 - 3 B 4.13

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16
    Der Senat hat in einer Vielzahl von Entscheidungen bestätigt, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG jede verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ausgeschlossen ist, wenn sie wegen eines Eingriffs in Vermögenswerte begehrt wird, der auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfolgt ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 B 4.13 - ZOV 2014, 56 m.w.N. sowie Wysk, ZOV 2014, 126 ).
  • VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19

    Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der

    Bei der Kreisverweisung handelt sich aber um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der dementsprechend auch vom Vermögensgesetz nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18/16 -, Juris Rn. 3).

    Allein die Enteignung selbst griff auf das Vermögen des Alteigentümers zu, bei dem die Rehabilitierung wegen des Anwendungsvorranges des Vermögensgesetzes aber ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - Juris Rn. 3 und Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18/16 -, Juris ausgeführt:.

  • BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16

    Erbengemeinschaft; Zeitpunkt der Enteignung; Kreisverweisung

    Es handelt sich dabei um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der nicht vom Vermögensgesetz erfasst wird (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.10.2020 - 8 B 21.20

    Wiederaufgreifen eines verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens wegen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem von der Klägerin selbst angeführten Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - (juris Rn. 3) unterstrichen hat, stellt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - (Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1) diese Rechtsprechung nicht in Frage.
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